AGB Jumping4Kids
Inhaltsverzeichnis
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Geltungsbereich
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Vertragsschluss
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Widerrufsrecht
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Überlassung der Mietsache
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Miete und Zahlungsbedingungen
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Kaution
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Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
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Obliegenheiten des Mieters
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Änderungen an der Mietsache
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Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
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Haftung
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Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
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Rückgabe der Mietsache
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Anwendbares Recht
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Gerichtsstand
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Alternative Streitbeilegung
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Andreas Alt, handelnd unter "Jumping4Kids | Event4home" (nachfolgend "Vermieter"), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietsachen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.
2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte Online-Kontaktformular abgeben. Ferner kann der Mieter das Angebot auch per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch gegenüber dem Vermieter abgeben.
2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen,
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indem er dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder
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indem er dem Mieter die Mietsache überlässt, wobei insoweit der Zugang der Mietsache beim Kunden maßgeblich ist, oder
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indem er den Mieter nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Vermieters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Vermieter erfolgt nicht.
2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Vermieters kann der Mieter mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
2.7 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3) Widerrufsrecht
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.
Jumping4Kids | Event4Home räumt dem Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht wie folgt ein:
Im Falle eines Rücktritts durch den Kunden gelten folgende Zahlungsverpflichtungen seitens des Kunden:
-Rücktritt bis 3 Monate vor der Veranstaltung 50 % des Entgeltes
-Rücktritt bis 2 Monate vor der Veranstaltung 70 % des Entgeltes
-Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung 100 % des Entgeltes
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von diesem Rücktrittsrecht unberührt. Außerordentliche Sonderleistungen außerhalb der reinen Gerätemiete (dazu gehören z.B. Branding der Module, Hotelkosten, Angebote von Drittanbietern, wie z.B. Kinderschminken) können bei Vertragsrücktritt jederzeit dem Mieter komplett belastet werden.
Schlechtwetter Rücktritt
Aufgrund von Regen und Wind ist eine kostenloser Rücktritt von Hüpfburgen bei starken Wind und Regen im Zeitfenster von 48 Stunden bis 24 Stunden vor der geplanten Abholung/Anlieferung kostenlos möglich, andere Mietgegenstände (Softeis, Slush Eis usw ) sind davon ausgeschlossen. Maßgeblich sind die Daten von wetteronline.de
4) Überlassung der Mietsache
4.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt durch Selbstabholung oder Lieferung an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift. Dabei ist die im Bestellprozess des Vermieters angegebene Lieferanschrift maßgeblich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Kann die gelieferte Mietsache beim Mieter nicht abgeliefert werden, da eine Zustellung beim Mieter nicht möglich war, trägt der Mieter die Kosten für die erfolglose Lieferung. Dies gilt nicht, wenn der Mieter sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Vermieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
4.3 Haben die Parteien die Abholung der Mietsache vereinbart, so informiert der Vermieter den Mieter zunächst per E-Mail, WhatsApp oder Telefon darüber, dass die Mietsache zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail WhatsApp oder Telefonanruf kann der Mieter die Mietsache nach Absprache mit dem Vermieter an der vereinbarten Abholadresse abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
4.4 Der Vermieter behält sich bei Abholung der Mietsache durch den Mieter vor, die Identität und das Alter des Mieters anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen. Sofern der Mieter noch nicht volljährig ist, kann der Vermieter die Überlassung der Mietsache von einer schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Mieters abhängig machen.
4.5 Sofern der Mieter die Mietsache nicht persönlich, sondern durch einen von ihm beauftragten Dritten abholen lässt, hat der Mieter dem Vermieter zuvor die Identität des Dritten mitzuteilen. Der Vermieter behält sich bei Abholung der Mietsache durch einen Dritten vor, die Identität des Dritten anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.
5) Miete und Zahlungsbedingungen
5.1 Die auf der Website des Vermieters angegebenen Preise sind Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden auf der Website des Vermieters gesondert angegeben.
5.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung.
5.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.
5.4 Die Miete wird wie folgt abgerechnet:
- Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten wählen, die auf der Website des Vermieters angegeben werden. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sind zusammen mit der Miete zu entrichten.
6) Kaution
6.1 Zur Sicherung seiner Ansprüche behält der Vermieter sich vor, vom Mieter eine Sicherheit in Form einer Geldsumme (Kaution) zu verlangen, deren Höhe im Angebot auf der Website des Vermieters angegeben wird. Die Höhe der vom Mieter zu leistenden Sicherheit richtet sich nach dem Verkehrswert der Mietsache. Die Kaution ist vom Mieter im Voraus in gleicher Weise wie die Miete zu entrichten.
6.2 Gibt der Mieter die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand und mit allem Zubehör zurück, so zahlt der Vermieter die vom Mieter gezahlte Kaution innerhalb von sieben Kalendertagen an den Mieter zurück. Für die Rückzahlung der Kaution kann der Vermieter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Mieter für die Zahlung der Kaution verwendet hat.
6.3 Gibt der Mieter die Mietsache nicht vollständig oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück oder ist die Mietsache dauerhaft abhandengekommen, so behält der Vermieter den entsprechenden Betrag von der Kaution zur Deckung seines Schadens ein, sofern der Mieter dies zu vertreten hat. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor, sofern die Kaution nicht zur Deckung des Schadens ausreicht.
7) Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
7.1 Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
7.2 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.
Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften sind vom Mieter zu beachten. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass mindestens eine erwachsene Person permanent zur Betreuung der Mietgegenstände abgestellt wird. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten/ bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Die Reparatur durch den Mieter ist nicht statthaft. Werden Geräte stark verschmutzt oder nass zurückgegeben, so wird ein Reinigungsaufwand in angemessener Höhe dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Änderungen übernimmt unser Unternehmen keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Daten. Unser Unternehmen ist berechtigt, die Daten unserer Kunden in einer Datenbank zu sammeln, zu speichern und sie im Rahmen unseres Unternehmens beliebig zu nutzen.
8) Obliegenheiten des Mieters
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
9) Änderungen an der Mietsache
9.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.
9.2 Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.
10) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
10.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.
10.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
10.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
10.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.
10.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
11) Haftung
11.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
11.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
11.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
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bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
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bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
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aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
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aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Vermieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
11.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
11.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
Der Mieter hat bei der Benutzung der Mietsache selbst dafür zu sorgen, dass diese ab Windstärke 5, bei Windböen und bei Regen nicht mehr genutzt werden können.
Insoweit ist bei aufblasbaren Geräten bereits die Luft abzulassen und Abzudecken wenn o.g.
Wetterereignisse vorhersehbar sind bzw. in den Medien gemeldet werden. Falls vom
Mieter gegen diese Vorgaben verstoßen wird, haftet dieser in eigener Verantwortung. Eine Haftung des Vermieters besteht insoweit nicht.
Der Mieter verpflichtet sich zum sachgerechten und sorgfältigen Umgang mit den
Mietsachen. Ausgehändigte Gebrauchsanweisungen werden vom Mieter beachtet. Er
sorgt insbesondere für eine ausreichende Aufsicht bei der Benutzung von
Eventmodulen. Bei größeren Veranstaltungen empfiehlt sich ggf. eine entsprechende
Haftpflichtversicherung.
Der Vermieter übernimmt während der Vertragslaufzeit gegenüber
aufsichtsbedürftigen Personen keinerlei Aufsichtspflichten. Der Mieter (Veranstalter) ist
aufsichtspflichtig.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass die
einzelnen Spielgeräte und das sonstige Material sowie andere Mietgegenstände so aufbewahrt werden, dass sie vor
dem Zugriff Dritter geschützt sind.
12) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
12.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website des Vermieters mitgeteilt.
12.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.
12.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
13) Rückgabe der Mietsache
13.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
13.2 Der Mieter hat die tatsächlich anfallenden Kosten für die Wiederherstellung oder bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.
13.3 Ist der Mieter nach dem Vertrag zur Rücksendung der Mietsache verpflichtet, trägt er die Kosten für den Rücktransport der Mietsache, sofern nichts anderes vereinbart ist.
13.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer um 1 Stunde ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
Abhol- und Rückgabezeit ist vorher zu vereinbaren. Bei Lieferung durch uns: Auf- und
Abbauzeit ist vorher zu vereinbaren.
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12. Nach Veranstaltung sind sämtliche Mietsachen zu reinigen und sorgfältig zu
verpacken, evtl. auch zu trocknen.
Beschädigungen und Verunreinigungen an Mietsachen sind sofort bei Feststellung dem Vermieter zu melden.
Eventuelle notwendige Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten werden dem verursachenden Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Der Mieter hat alle Schäden zu ersetzen, die während des Mietzeitraums aus der Benutzung der Mietsachen resultieren oder durch Verlust, Beschädigung oder Verunreinigung des Mietgutes oder eines Teils davon entstehen.
Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet
möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich
entsprechenden Mietzins fordern. Unberührt hiervon bleibt die
Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von
entgangenem Gewinn. Bei Selbstabholung trägt der Mieter das Transportrisiko und
haftet im vollen Umfang für verspätete Rücklieferung.
Zusätzliche Kosten fallen für den Mieter an, wenn der Mietgegenstand verschmutzt oder nass zurückgegeben wird. Hierfür berechnen wir eine Aufwandspauschale in Höhe von min. 50,00€ bei Verschmutzung und min. 50,00€ bei Nässe.
Wird die Hüpfburg, das Zubehör, die Transportmittel bzw. alle im Mietumfang befindlichen Gegenstände während der Mietzeit ab Zeitpunkt der Übergabe bis zum Zeitpunkt der Rückgabe beschädigt, haftet der Mieter für die anfallenden Kosten des entstanden Aufwands, der Reparatur, der Ausfallzeit oder einer Ersatzbeschaffung in vollem Umfang.
Der Mieter stellt sicher, dass am Aktionsort der Aufbau, sowohl die Zufahrt mit großem Transporter für den Auf- und Abbau (Be- und Entladen) möglich ist. Für den Aufbau der Geräte wird eine ebene, saubere Fläche benötigt, z. B. Gras, Teer, Asphalt. Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zum Veranstaltungsort eingeholt werden muss, so obliegt dies dem Mieter. Evtl. anfallende GEMA- Gebühren trägt der Mieter. Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TÜV Abnahme vor Ort trägt der Veranstalter/ Mieter diese Mehrkosten. Der Mieter stellt qualifizierte Helfer für den Auf- und Abbau, sofern dies in der Auftragsbestätigung erwähnt ist. Zu Werbezwecken werden bei unseren Veranstaltungen Film- und Fotoaufnahmen angefertigt. Mit Vertragsabschluss gibt der Auftraggeber seine Einwilligung zur Speicherung, für Werbemaßnahmen und Veröffentlichung der Aufnahmen
14) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
15) Gerichtsstand
Handelt der Mieter als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters. Hat der Mieter seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Mieters zugerechnet werden können. Der Vermieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Mieters anzurufen.
16) Alternative Streitbeilegung
16.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
16.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berücksichtigt.